EuCET Rat für zivile Zusammenarbeit der Europäischen Union

Die Europäische Bürgerinitiative hat nicht funktioniert – Lassen Sie in Zukunft das EP entscheiden!

Auszug: Der Kern der Europäischen Bürgerinitiative besteht darin, die Europäische Kommission aufzufordern, einen Gesetzesvorschlag in Angelegenheiten vorzulegen, deren Gesetzgebung in die Zuständigkeit der Union fällt. Die Bürgerinitiative muss von mindestens 1 Million EU-Bürgern aus mindestens 7 der 28 EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem der 7 Mitgliedsstaaten muss die erforderliche Mindestanzahl an Unterschriften gesammelt werden.

Kritik an der Europäischen Bürgerinitiative_HU

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